In den letzten Jahren hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) immer mehr Leistungen gestrichen und gleichzeitig die Beitragssätze erhöht. Des Weiteren erhalten Versicherte nur noch einfache Behandlungen beim Arzt von der Kasse erstattet - alles was darüber hinaus geht müssen die gesetzlich Versicherten aus der eigenen Tasche bezahlen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt Leistungsschutz! Ein einmal abgeschlossenes Leistungspaket kann von der privaten Versicherungsgesellschaft nicht einseitig geändert werden. Die Beitragszahlung kann jedoch angepasst werden. Daher ist es bei der Wahl einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft wichtig, wie diese in den letzten 10 bis 15 Jahren die Beiträge angeglichen hat (Stichwort Beitragsstabilität).
Mediziner (und ihre Lebenspartner und Kinder) erhalten bei einigen PKV-Gesellschaften spezielle Arzt-Tarife, die im Vergleich zu den Normaltarifen deutlich günstiger sind. PJ-Studenten und Assistenärzte, die noch nicht in die Vollversicherung der PKV wechseln können, können ein sog. Optionsmodell abschließen. Dabei wird der aktuelle Gesundheitszustand gegen einen geringen Monatsbeitrag "eingefroren". Wenn dann später der Einstieg in die private Vollversicherung möglich ist, erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.
Gerne berate ich Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten.
Meine Beratungsfelder:
|
|