An die Zukunft denken, heißt auch an die richtige Vorsorge denken - einerseits für sich selbst, insbesondere aber auch für Angehörige. Die gesetzliche Altersvorsorge vom ärztlichen Versorgungswerk wird kaum noch zur Bestreitung eines geregelten Alltags im Rentenalter ausreichen. Die Gründe dafür sind in einer immer älter werdenden Gesellschaft und den rückläufigen Zahlen an Beitragszahler der ärztlichen Versorgungswerke zu finden. Treffen Sie in jedem Fall frühzeitig Vorsorge.
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 haben Mediziner grundsätzlich zwei Möglicheiten bei der privaten Altersvorsorge. Mit der sog. Basisversorgung erhalten Mediziner erhebliche Steuervorteile vom Staat, die über die Jahre und mit steigendem Einkommen ständig wachsen (Steuersparmodell). Bei der zweiten Möglichkeit handelt es sich um ein flexibles Modell der Altersvorsorge. Hier entscheidet der Mediziner, wann die Altersvorsorge anlaufen soll. Das angesparte Kapital kann auch vor Rentenbeginn ausbezahlt werden oder an Dritte (z.B. Bank) als Sicherheit abgetreten werden.
Gerne beraten ich Sie in einem persönlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten.
Meine Beratungsfelder:
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