Nach den neuesten Statistiken wird mittlerweile jede(r) 4. Arzt/Ärztin im Laufe des Berufslebens infolge einer Krankheit oder eines Unfalls oberhalb 50% berufsunfähig in Deutschland. Die Hauptursachen sind Störungen des Bewegungsapparates, Herz-Kreislaufbeschwerden, psychische Krankheiten sowie Krebserkrankungen.
Die ärztlichen Versorgungswerke in Deutschland leisten aber erst dann, wenn eine vollständige Berufsaufgabe erfolgt (100% Berufsunfähigkeit). Bei der Prüfung wird hier nur das Berufsbild des Mediziners im Allgemeinen herangezogen; d.h. der jeweilige Weiterbildungsstand bleibt unberücksichtigt! Dadurch besteht das hohe Risiko der Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten, die einem Arzt/einer Ärztin noch zugemutet werden können.
Gute private Versicherungsgesellschaften bieten hier spezielle Medizinerkonditionen an, die neben der Absicherung ab 50% Berufsunfähigkeit und der sog. "Facharztklausel" auch eine hohe Flexibilität ohne finanzielle Nachteile beinhalten.
Gerne zeige ich Ihnen in einem Beratungsgespräch die verschiedenen Modelle auf.
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