Gerade in Zeiten des stetigen Wandels im Gesundheitswesen aufgrund zunehmender politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme kommt der Analyse der eigenen Einkommenssituation eine entscheidende Bedeutung zu.
Meine Beratungsleistungen im betriebswirtschaftlichen Bereich bei der Praxis-/Klinikführung beinhalten u.a. folgende Fragestellungen:
Die Bedeutung ärztlicher Kooperationen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Durch das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) und das Vertragarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) bieten sich Ärzten neue Möglichkeiten. Neben der Erteilung von Teilzulassungen oder einer parallelen Tätigkeit als Krankenhausarzt und Vertragsarzt kann der Arzt heute Zweigpraxen bzw. Klinikfilialen einrichten.
Gleichzeitig sind die Anforderungen an den Arzt in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen gewachsen. Hier setzt mein Beratungskonzept an. Angefangen bei der konkreten Ausgestaltung der Kooperationsvereinbarung bis hin zur Gewinnverteilung zwischen den beteiligten Ärzten sind zahlreiche Fragen zu klären und Detaillösungen zu entwickeln. Da in diesem Zusammenhang eine fachkundige juristische sowie steuerliche Beratung unerlässlich ist, arbeite ich hier mit erfahrenen Rechts- und Steuerberatern zusammen.
Gerne stelle ich Ihnen mein individuell zugeschnittenes Beratungskonzept in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.
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